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Vorurteile

Vorurteile

Angler haben es nicht leicht. Ihr Bild in der Öffentlichkeit entspricht selten der Wahrheit. Wir haben die Vor(-Urteile) hier raufgelistet und liefern fundierte Freisprüch gleich dazu

 

(Vor-) Urteil Nr. 1:

ANGLER SIND TIERQUÄLER

Freispruch:

Millionen Tiere werden täglich von Menschen zu Nahrungszwecken getötet.
Zugegeben: Auch Angler töten, wenn Sie einen Fisch verwerten wollen (und zwar ungleich
schneller und sauberer als die Berufsfischerei). Alle Angler sind geschult, Fische erst zu
betäuben und anschließend nach den gesetzlichen Richtlinien zu töten. Der Vorwurd, dass
Angler Tierquäler sind, wird vor diesem Hintergrund absurd, zumal wissentschaftlich
umstritten ist, ob Fische überhaupt Schmerzen in unserem Sinne empfinden. Die Maulpartie
eines Fisches, mit der er stachelige Beute fängt oder sogar Muscheln knackt, ist so hart, dass er
einen Haken kaum spüren dürfte. Dafür spricht auch, dass Fische, die vom Haken abkamen,
sofort erneut bissen.

 

(Vor-) Urteil Nr. 2

ANGLER SIND EINE BEDEUTUNGSLOSE MINDERHEIT

Freispruch:

Wir können all jende Polilitiker, die das glauben und danach handeln, nur warnen!
Anler mit ihren wahlberechtigten Familinemitgliedern könnten bei uns mühelos, die 5-Prozent-Hürde
überspringen, die zum Einzug in den Bundestag genommen werden muss. In
den EU-Staaten gibt es nach offiziellen Erhebungen 23 Millionen Angler, was die
internationale Popularität des Angelns beweist. Allerdings haben bei uns weitaus kleinere
Interessen - Gruppen eine stärkere Lobby bei politischen Entscheidungsträgern

 

(Vor-) Urteil Nr. 3

ANGELN GEHÖRT VERBOTEN

Freispruch:

Geht nicht, denn Angeln ist vom Gesetzgeber rechtlich zugelassen und in den
Landesfischereigesetzen und umfassenden Verordnungen geregelt. Fischereibehörden der
Länder beaufsichtigen und kontrollieren das Angeln, das schon aus hegerischen Gründen legal ist.
Nahrungserwerb ist sogar im Tierschutzgesetz als legaler, vernünftiger Grund für den Fischfang festgeschrieben

 

(Vor-) Urteil Nr. 4

ANGLER ZERTRAMPELN DIE UFERVEGETATION

Freispruch:

An ihren Gewässern genießen Angler ein gesetzliches Uferbetretungsrecht, mit dem sie rücksichtsvoll umgehen.
So richten die Angler vielerorts Stege und Ansitzplätze ein,
um die übrigen Uferpartien zu schonen

 

(Vor-) Urteil Nr. 5

ANLGER VERNICHTEN FISCHBESTÄNDE

Freispruch:

Völlig falsch. Gesetzlich sind Angler zur Fischhege verpflichtet und wenden
jährlich mehr als 25 Millionen Euro für Besatz auf. Sie führen Fangbücher und machen amtlich
genehmigte Bestands-Kontrollfischungen. Angler sind an einem nach Menge und Arten reichen Fischbestand interessiert
und pflegen ihn (mit hohem finanziellen Aufwand).

 

(Vor-) Urteil Nr. 6

ANGLER TUN NICHTS FÜR DIE NATUR

Freispruch:

Absoluter Schwachsinn! Als vor über 100 Jahren Naturschutz noch ein
unbekanntes Wort war, warnten Angler schon vor der Naturzerstörung an Bach und Fluss.
Denn Angler sind am unbedingten Erhalt naturbelassener Gewässer schon aus Eigennutz
interessiert. Bundesweit arbeiten sie an naturnahem Rückbau der Gewässer, betreiben die
Wiedereinbürgerung bedrohter Fischarten. Dazu leisten sie Millionen unbezahlte
Arbeitsstunden.

 

(Vor-) Urteil Nr. 7

ANLGER STÖREN BRUTVÖGEL

Freispruch:

Wer das behauptet, kennt nichts vom Angeln und von Anglern. Wo Vögel
wassernah nisten, richten Angler Schutzzonen ein und verzichten während der Brutzeit
freiwillig aufs Angeln - so wie sie es auch während der Laichzeit der Fische halten. Angler
stören nicht, weil sie sich schon aus Eigeninteresse still verhalten und nicht wie andere Nutzer
in lärmenden Massen auftreten

 

(Vor-) Urteil Nr. 8

ANGLER VERMÜLLEN DIE UFER UND GEWÄSSER

Freispruch:

Es darf bezweifelt werden, dass Angler zur Vermüllung unseres Landes so viel
beitragen wie die nicht angelnden Bürger. Kein zweifel herrscht aber darüber, dass Angler im
Gegensatz zu Nichtanglern an den Gewässern groß angelegte Müllsammelaktionen
durchführen. Wer tonnenweise Müll mühsam einsammelt, dessen Bewusstsein für saubere
Landschaft (und sauberes Wasser) ist geschärft!

 

(Vor-) Urteil Nr. 9

ANLGER HABEN KEINE AHNUNG VOM UMGANG MIT DER NATUR

Freispruch:

Falsch. Jeder Angler muss den Fischereischein erwerben, dem eine umfangreiche
Prüfung unter Aufsicht der Landesbehörden voraus geht. Allein im Fachbereich Fischkunde
müssen 230 Fragen gelernt werden, bei Naturschutz und Gewässerkunde sind es 122 Fragen,
in der Gesetzeskunde immerhin noch 57. Welche Prüfungen machen Naturschützer, um über
Angler urteilen zu können

 

(Vor-) Urteil Nr. 10

ANGELN IST EIN ARME-LEUTE-SPORT

Freispruch:

Von wegen arme Leute. Angeln ist in allen Gesellschafts-Schichten zu Hause.
Dazu gehören Königliche Hoheiten genauso wie Staatsmänner und ungezählte Prominente.
Global operierende Groß-Konzerne kaufen weltweit Angelrecht an den besten Gewässern für
ihre prominenten Gäste. Wer eine Woche lachsangeln in Norwegen oder Island bucht, gehört
sicher nicht zu den Unterprivilegierten.

 

(Vor-) Urteil Nr. 11

ANGELN SCHADET DER ERZIEHUNG

Freispruch:

Nein, angeln fördert sie! Angelnde Kinder zeichnen kein Fischstäbchen, wenn sie
einen Fisch malen sollen; angelnde Jugendliche erwerben wichtige Umwelt- und
Naturkenntnisse, was sich auch in stark verbesserten Schulnoten in diesem Umfeld bemerkbar
macht. Sie lungern nicht in Spielhallen, Kneipen, vor dem Bildschirm oder in Drogen-Treffs
herum, sondern bewegen sich in freier Natur an der frischen Luft, lernen das Beachten von
Gesetzen und Verordnungen. Fairness uns Sozialverhalten in der Gemeinschaft werden für sie selbstverständlich.

 

(Vor-) Urteil Nr. 12

ANGELN IST WIRSCHAFTLICH BEDEUTUNGSLOS

Freispruch:

Blödsinn. Angeln ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der BRD.
Ein Forschungsbericht ergab 1977, dass allein die 1,4 Millionen amtlich registrierten Angler über
500 Millionen Euro umsetzen. Hinzuzurechnen sind noch die Umsätze aus Besatzfischzucht
und -verkauf, Vereinsleben, immobilienkauf, Verwaltung und Preise

 

(Vor-) Urteil Nr. 13

ANGLER ZAHLEN NICHTS FÜR DIE NUTZUNG

Freispruch:

Völlig falsch. Jedes Bundesland kassiert eine jährliche Fischereiabgabe. Überdies
muss jeder Angler pro Angeltag für die Erlaubnis an die Fischereirechtsinhaber zahlen,
also vor allem (über die Pacht) in die Kassen der Kommunen.

 

(Vor-) Urteil Nr. 14

ANGELN IST EINE DEGENERATION DER NEUZEIT

Freispruch:

Völlig falsch, denn Angeln hat eine lange Tradition. Norwegische
Felszeichnungen in Alta zeugen vom Angeln weit vor der Zeitrechnung. Seit der Erfindung
des Buchdrucks gibt es Angelbücher über die tief verwurzelte Leidenschaft, geboren aus dem
über Millionen von Jahren erworbenen evolutionären Wissen über Jagd und Fischerei. Angeln
ist eine Naturbegabung. Sie zu unterdrücken, hieße sich an der Natur des Menschen zu versündigen




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